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   OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08   

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https://dejure.org/2009,8643
OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08 (https://dejure.org/2009,8643)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2009 - 5 U 197/08 (https://dejure.org/2009,8643)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2009 - 5 U 197/08 (https://dejure.org/2009,8643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit bei einer Deliktsklage gegen ein Schweizer Unternehmen unter Berücksichtigung einer Gerichtsstandsvereinbarung und einer international nach Anspruchsgrundlagen gespaltenen Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der Verletzung eines Vermögensverwaltervertrages

  • unalex.eu

    Art. 17, 5 Nr. 3, 13-15 LugÜ1988
    Allgemeines - Ausschluss des Gerichtsstands des Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO durch Gerichtsstandsvereinbarung - Wirkungen einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung - Vorrang einer Gerichtsstandsvereinbarung vor den besonderen Gerichtständen - Rügelose Einlassung

  • Judicialis

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; ; LugÜ Art. 13; ; LugÜ Art. 14; ; LugÜ Art. 15; ; LugÜ Art. 17; ; KWG § 32; ; BGB § 823; ; BGB § 826

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der Verletzung eines Vermögensverwaltervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    Treffen mehrere materielle Anspruchsgrundlagen zusammen, ist das in einem besonderen Gerichtsstand angegangene Gericht nur für den Klagegrund zuständig, für den die Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht auch für die konkurrierenden Anspruchsgrundlagen, denn insofern fehlt dem Gericht die Prüfungskompetenz (st.Rspr.; vgl. z.B. BGH v. 28.02.1996, Az. XII ZR 181/93, NJW 1996, 1411, 1413).

    Diese Auffassung ist vom Bundesgerichtshof unter Hinweis auf die Rechtsperchung des EuGH auch ausdrücklich abgelehnt worden (vgl. BGH v. 28.02.1996 aaO S. 1413).

    Der Senat sieht ein solches Verständnis der Zuständigkeitsvorschriften jedenfalls deshalb als ausgeschlossen an, weil auf diese Weise allein mit der theoretischen Möglichkeit, dass aufgrund eines prozessual anderen Streitgegenstands andere Ansprüche bestehen könnten, der dem Kläger genehme Gerichtsstand eröffnet (vgl. BGH v. 28.02.1996 aaO. S. 1413) und nicht nur die Zuständigkeitssystematik des LugÜ gestört, sondern auch die Bindung an die Gerichtsstandsvereinbarung beseitigt werden könnte.

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    c) Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage in einem der besonderen Gerichtsstände ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen der in diesem Gerichtsstand zulässigen Klage vom Kläger dargelegt werden (BGH v. 19.02.2004, Az. X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425, 1426; BGH v. 10.12.2002, Az. X ARZ 208/02, NJW 2003, 828).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Spaltungstheorie für die nationalen Zuständigkeitsfragen inzwischen aufgegeben (BGH v. 10.12.2002, Az. X ARZ 208/02, NJW 2003, 828, 829), dies jedoch nur im Hinblick auf eine gesetzgeberische Vorgabe in Art. 17 Abs. 2 GVG, für die es im Bereich der internationalen Zuständigkeit nach dem LugÜ keine Entsprechung gibt.

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    Wie der Senat in ähnlich gelagerten Fällen anderer Kunden der hiesigen Beklagten und weiterer Anbieter bereits entschieden hat, liegen Handlungs- und Erfolgsort sonstiger Delikte nicht im Inland, sondern in der Schweiz, denn dort wurde die Anlagesumme einbezahlt und ebenfalls dort möglicherweise von der Beklagten nicht interessengerecht verwaltet (vgl. Beschluss vom 11.10.2007, Az. 5 U 96/07; Beschluss vom 19.03.2007, Az. 5 U 2/07).

    Die Parteien haben sogar den ersten Zeichnungsschein gestrichen, so dass von einer Identität nicht ausgegangen werden kann (vgl. Senatsbeschluss v. 19.03.2007, Az. 5 U 2/07).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    Die durch die Gabriel-Entscheidung (U. v. 11.07.2002, Rs C-96/00, RIW 2002, 949) entstandene zwischenzeitliche Unsicherheit, wonach die Art. 13 LugÜ entsprechende Vorschrift des Art. 13 EuGVÜ "nicht dahin ausgelegt werden kann, dass unter die Zuständigkeitsvorschriften der Art. 13 - 15 des Übereinkommens nur bestimmte Ansprüche aus einem Verbrauchervertrag fallen, während andere Klagen, die zu diesem Vertrag eine so enge Verbindung aufweisen, dass sie von ihm nicht getrennt werden können, unter anderer Vorschriften fielen", ist durch die Engler-Entscheidung (U. v. 20.01.2005, Az. C-27/02, EuZW 2005, 177) wieder beseitigt worden, in der eine erweiternde Auslegung von Art. 13 ff. EuGVÜ in Richtung nicht mit einem Vertragsschluss zusammenhängender Ansprüche nach einer österreichischen Verbraucherschutzvorschrift eine klare Absage erteilt worden ist.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    Die durch die Gabriel-Entscheidung (U. v. 11.07.2002, Rs C-96/00, RIW 2002, 949) entstandene zwischenzeitliche Unsicherheit, wonach die Art. 13 LugÜ entsprechende Vorschrift des Art. 13 EuGVÜ "nicht dahin ausgelegt werden kann, dass unter die Zuständigkeitsvorschriften der Art. 13 - 15 des Übereinkommens nur bestimmte Ansprüche aus einem Verbrauchervertrag fallen, während andere Klagen, die zu diesem Vertrag eine so enge Verbindung aufweisen, dass sie von ihm nicht getrennt werden können, unter anderer Vorschriften fielen", ist durch die Engler-Entscheidung (U. v. 20.01.2005, Az. C-27/02, EuZW 2005, 177) wieder beseitigt worden, in der eine erweiternde Auslegung von Art. 13 ff. EuGVÜ in Richtung nicht mit einem Vertragsschluss zusammenhängender Ansprüche nach einer österreichischen Verbraucherschutzvorschrift eine klare Absage erteilt worden ist.
  • BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01

    Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    c) Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage in einem der besonderen Gerichtsstände ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen der in diesem Gerichtsstand zulässigen Klage vom Kläger dargelegt werden (BGH v. 19.02.2004, Az. X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425, 1426; BGH v. 10.12.2002, Az. X ARZ 208/02, NJW 2003, 828).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    Stattdessen grenzt der Bundesgerichtshof diese umfassendere Anwendung der nationalen Zuständigkeitsvorschriften ausdrücklich ab von der durch eine andere Interessenlage gebotenen restriktiven Handhabung auf internationaler Ebene (BGH aaO. S. 830) und hält daran auch in jüngeren Entscheidungen fest (BGH v. 07.12.2004, Az. XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581, 582 f.).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01

    Gerichtsstandvereinbarungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    Nachdem die Wirksamkeit der Klausel allein an Art. 17 LugÜ zu messen ist und weder nationale Normen der Inhaltskontrolle (vgl. Nagel/Gottwald, 6. Aufl., § 3 Rn. 169; Geimer/Schütze aaO. Rn. 72; Kropholler aaO. Rn. 19) noch nationale Prorogationsverbote entgegenstehen (OLG Stuttgart v. 09.11.1990, Az. 2 U 16/90, RIW 1991, 333; BayObLG NJW-RR 2002, 359; OLG Hamm RIW 2000, 382; Nagel/Gottwald aaO.; Kropholler aaO. Rn. 21 f.), bestehen keine Bedenken gegen die Wirksamkeit.
  • OLG Dresden, 20.06.2007 - 8 U 328/07

    Internat. Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Lugano-Übereinkommen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    Das Landgericht hat der Klage antragsgemäß durch Verurteilung zur Zahlung von 13.334,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.03.2008 stattgegeben unter Hinweis auf das Urteil des OLG Dresden vom 20.06.2007 (Az. 8 U 328/07, Anl. K7) und dabei seine internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 LugÜ bejaht, weil die unerlaubte Finanzdienstleistung am Wohnort des Klägers erbracht und demzufolge dort das schädigende Ereignis eingetreten sei.
  • OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07

    Irreführende Werbung: Anbieten eines "unabhängigen" Vergleichs privater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08
    b) Gerichtsstandsvereinbarungen sind nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 LugÜ grundsätzlich abschließend mit der Folge, dass alle besonderen Gerichtsstände ausgeschlossen sind, folglich auch der Deliktsgerichtsstand (h.M.; vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2007, Az. 5 U 95/07; OLG München v. 08.03.1989, Az. 15 U 5989/88, RIW 1989, 902; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., Art. 23 EuGVO Rn. 39; Schlosser aaO. Rn. 33).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1990 - 2 U 16/90
  • OLG München, 08.03.1989 - 15 U 5989/88

    Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung und Unterschlagung bzw. Veruntreuung von

  • OLG Schleswig, 31.01.2008 - 5 U 96/07

    Keine Wettbewerbsverletzung durch Veröffentlichung von Urteilen

  • OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 15/06

    Gesamtschuldnerische Haftung aus einem Bürgschaftsvertrag - Wirksamkeit einer

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Stuttgart 2009, 717 veröffentlicht ist, meint, aus dem Luganer Übereinkommen vom 16. September 1988 (BGBl. II 1994 S. 2658 ff., 3772; künftig: LugÜ) ergebe sich keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte.
  • OLG München, 28.05.2010 - 5 U 4254/09

    Internationale Zuständigkeit für die Klage eines deutschen Kapitalanlegers gegen

    (5.1) Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Stuttgart an (Urteil vom 20.04.2009 - 5 U 197/08, OLGR Stuttgart 2009, 717, Rn. 25 ff mit weiteren Nachweisen und unter zutreffender Ablehnung der von Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 15 Rn. 26, vertretenen Gegenauffassung; über die hiergegen eingelegte Revision hat der BGH bislang nicht entschieden).
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